ASA-Sitzungen

Der Arbeitsschutzausschuss bringt alle Akteure des betrieblichen Arbeitsschutzes an einen Tisch — mindestens viermal pro Jahr.

Rechtsgrundlage: ASiG §11 (Pflicht ab 20 Beschäftigte)

Leistungsumfang

  • Vierteljährliche Sitzungen mit allen Beteiligten
  • Beratung über Unfallverhütung und Gesundheitsschutz
  • Auswertung von Unfallstatistiken
  • Planung von Arbeitssicherheitsmaßnahmen
  • Protokollführung und Maßnahmenverfolgung
  • Teilnehmer: Arbeitgeber, Betriebsrat, SiFa, Betriebsarzt

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