ASA-Sitzungen
Der Arbeitsschutzausschuss bringt alle Akteure des betrieblichen Arbeitsschutzes an einen Tisch — mindestens viermal pro Jahr.
Rechtsgrundlage: ASiG §11 (Pflicht ab 20 Beschäftigte)
Leistungsumfang
- Vierteljährliche Sitzungen mit allen Beteiligten
- Beratung über Unfallverhütung und Gesundheitsschutz
- Auswertung von Unfallstatistiken
- Planung von Arbeitssicherheitsmaßnahmen
- Protokollführung und Maßnahmenverfolgung
- Teilnehmer: Arbeitgeber, Betriebsrat, SiFa, Betriebsarzt
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