Unterweisungen
Regelmäßige Unterweisungen schützen Ihre Beschäftigten und erfüllen Ihre gesetzliche Pflicht zur Sicherheitsunterweisung.
Rechtsgrundlage: ArbSchG §12, DGUV Vorschrift 1
Leistungsumfang
- Erstunterweisung bei Einstellung oder Versetzung
- Jährliche Wiederholungsunterweisungen
- Unterweisungen zu spezifischen Gefährdungen
- Brandschutzunterweisungen
- Dokumentation und Nachweisführung
- Auch als E-Learning möglich
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