DGUV Vorschrift 2 Reform 2026 — Was ändert sich?
Was ist die DGUV Vorschrift 2?
Die DGUV Vorschrift 2 regelt die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung von Unternehmen in Deutschland. Sie legt fest, wie viele Stunden eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) und ein Betriebsarzt pro Mitarbeiter und Jahr eingesetzt werden müssen. Die Vorschrift gilt für alle Unternehmen mit mindestens einem Beschäftigten — unabhängig von der Branche oder Unternehmensgröße.
Die wichtigsten Änderungen 2026
Mit der Reform zum 1. Januar 2026 wurden die Betreuungsmodelle grundlegend überarbeitet. Die bisherigen Betreuungsmodelle (Regelbetreuung und alternative Betreuung) wurden durch ein neues System mit drei Betreuungsgruppen ersetzt:
Betreuungsgruppe I (hohes Gefährdungspotenzial): Betrifft Branchen wie Handwerk, Produktion, Landwirtschaft und Gesundheitswesen. Die Einsatzzeit beträgt 2,5 Stunden pro Mitarbeiter und Jahr.
Betreuungsgruppe II (mittleres Gefährdungspotenzial): Gilt für Gastronomie, Logistik, Reinigung und Friseur/Kosmetik. Hier sind 1,5 Stunden pro Mitarbeiter und Jahr vorgeschrieben.
Betreuungsgruppe III (geringes Gefährdungspotenzial): Umfasst Büro & Verwaltung, IT, Einzelhandel und Bildung. Die Einsatzzeit liegt bei 0,5 Stunden pro Mitarbeiter und Jahr.
Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?
Die neue Einteilung kann dazu führen, dass Ihr Unternehmen in eine andere Betreuungsgruppe fällt als bisher. Das kann höhere oder niedrigere Einsatzzeiten bedeuten — und damit auch veränderte Kosten.
Prüfen Sie jetzt: In welche Betreuungsgruppe fällt Ihr Unternehmen? Nutzen Sie unseren kostenlosen DGUV-Rechner, um die vorgeschriebenen Einsatzzeiten für Ihre Branche und Mitarbeiterzahl zu berechnen.
Unternehmen, die bislang die alternative Betreuung genutzt haben, müssen prüfen, ob dieses Modell weiterhin zulässig ist. In vielen Fällen ist ein Wechsel zur Regelbetreuung erforderlich.
Fristen und Übergangsregelungen
Die Reform trat am 1. Januar 2026 in Kraft. Bestehende Verträge mit SiFa-Anbietern und Betriebsärzten müssen an die neuen Anforderungen angepasst werden. Eine Übergangsfrist bis Ende 2026 wird von den meisten Berufsgenossenschaften gewährt.
Wichtig: Warten Sie nicht bis zum Ende der Übergangsfrist. Die Gewerbeaufsichtsämter prüfen bereits nach den neuen Maßstäben. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 25.000 EUR.
Kosten der neuen Betreuung
Die Kosten für die sicherheitstechnische Betreuung hängen von Ihrer Betreuungsgruppe und der Anzahl Ihrer Beschäftigten ab. Als Richtwert gelten:
- SiFa-Betreuung: 49–150 EUR pro Monat (je nach Unternehmensgröße)
- Betriebsarzt: 49–99 EUR pro Monat
- Gefährdungsbeurteilung: 480–2.000 EUR (einmalig)
- SiFa-Stundensatz: 70–100 EUR pro Stunde
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