Gefährdungsbeurteilung erstellen — Anleitung für Arbeitgeber
Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?
Die Gefährdungsbeurteilung (GBU) ist das zentrale Instrument des betrieblichen Arbeitsschutzes. Sie ist die systematische Ermittlung und Bewertung aller Gefährdungen, denen Beschäftigte bei ihrer Arbeit ausgesetzt sind. Auf dieser Basis werden Schutzmaßnahmen festgelegt.
Nach §5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen — unabhängig von der Unternehmensgröße. Die Dokumentation ist Pflicht und muss bei Kontrollen der Gewerbeaufsicht vorgelegt werden können.
Die 7 Schritte der Gefährdungsbeurteilung
Eine vollständige Gefährdungsbeurteilung umfasst diese sieben Schritte:
1. Arbeitsbereiche und Tätigkeiten festlegen
Teilen Sie Ihren Betrieb in sinnvolle Bereiche ein und listen Sie alle Tätigkeiten auf.
2. Gefährdungen ermitteln
Identifizieren Sie für jeden Bereich alle möglichen Gefährdungen: mechanische, elektrische, chemische, biologische, physikalische und psychische Belastungen.
3. Gefährdungen bewerten
Bewerten Sie jede Gefährdung nach Eintrittswahrscheinlichkeit und möglicher Schwere der Folgen.
4. Schutzmaßnahmen festlegen
Definieren Sie konkrete Maßnahmen nach dem TOP-Prinzip: Technische Maßnahmen vor Organisatorischen vor Persönlichen Schutzausrüstungen.
5. Maßnahmen umsetzen
Setzen Sie die Maßnahmen um und legen Sie Verantwortlichkeiten und Fristen fest.
6. Wirksamkeit überprüfen
Kontrollieren Sie, ob die Maßnahmen greifen und die Gefährdungen beseitigt oder minimiert wurden.
7. Dokumentation aktualisieren
Halten Sie alles schriftlich fest und aktualisieren Sie die GBU regelmäßig — mindestens bei Änderungen im Betrieb oder nach Unfällen.
Psychische Gefährdungsbeurteilung
Seit 2013 sind Arbeitgeber ausdrücklich verpflichtet, auch psychische Belastungen in der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen. Dies umfasst:
- Arbeitsintensität und Zeitdruck
- Handlungsspielraum und Autonomie
- Soziale Beziehungen am Arbeitsplatz
- Arbeitsumgebung (Lärm, Beleuchtung, Klima)
- Arbeitsorganisation (Schichtarbeit, Überstunden)
Die psychische GBU wird häufig über Mitarbeiterbefragungen durchgeführt. Professionelle SiFa-Anbieter bieten standardisierte Verfahren dafür an.
Was kostet eine Gefährdungsbeurteilung?
Die Kosten variieren je nach Betriebsgröße und Komplexität:
- Kleiner Bürobetrieb (unter 10 MA): 480–800 EUR
- Handwerksbetrieb (10–50 MA): 800–1.500 EUR
- Produktionsbetrieb (50+ MA): 1.500–3.000+ EUR
Wenn Sie bereits eine SiFa beauftragt haben, ist die Erstellung der GBU häufig im Vertrag enthalten. Fragen Sie Ihren Anbieter danach.
Wer darf die Gefährdungsbeurteilung durchführen?
Grundsätzlich ist der Arbeitgeber für die Gefährdungsbeurteilung verantwortlich. Er kann die Durchführung aber an fachkundige Personen delegieren:
- Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) — die häufigste Wahl
- Betriebsarzt — besonders bei gesundheitlichen Gefährdungen
- Externe Berater — für spezielle Gefährdungen (z.B. Gefahrstoffe)
Die Verantwortung bleibt jedoch immer beim Arbeitgeber. Er muss die GBU freigeben und für die Umsetzung der Maßnahmen sorgen.
Häufig gestellte Fragen
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